Strafrecht

Sie müssen als Beschuldigter eine Aussage bei der Polizei machen?

Das Ermittlungsverfahren ist von entscheidender Bedeutung, ob später ein Strafverfahren eingeleitet wird oder nicht.

Sie haben einen Strafantrag bekommen?

Die Vorbereitung auf eine Strafverhandlung legt entscheidende Weichen. Vielleicht ist eine Diversion möglich, d.h. eine alternative Beendigung bei der das Strafverfahren eingestellt wird, wenn der Beschuldigte gewisse Leistungen erbringt.

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und wollen Schadenersatz bzw. Schmerzengeld vom Täter erhalten?

Es besteht die Möglichkeit direkt im Strafverfahren gegen den Täter kostengünstig Schadeneratzansprüche geltend zu machen und sich als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anzuschließen.

Ihre Ansprechpartner mit Spezialisierung Strafrecht:

Rechtsanwälte | Mag. Franz Müller & Dr. Georg Retter, M.B.L. - Kirchberg am Wagram - Krems an der Donau

Dr. Georg Retter, M.B.L.
retter@derguterat.at