Die 5. MILG-Falle: Warum Ihre Wertsicherung vermutlich falsch ist (und wie Sie das ändern)

27. Dezember 2025   Franz Müller

Dachten Sie bisher, eine Wertsicherung sei einfach? Ein Blick auf den aktuellen Index, ein bisschen Prozentrechnen, fertig?

Spätestens seit dem 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) ist dieser Traum vorbei. Der Gesetzgeber hat die Regeln für viele Mietverträge so drastisch geändert, dass selbst Profis ins Schwitzen kommen. Wer hier noch mit Taschenrechner und Excel arbeitet, steht oft schon mit einem Bein in der Illegalität.

Warum das 5. MILG alles verändert hat

Früher galt die kaufmännische Rundung: Ab 5 wird aufgerundet, darunter abgerundet. Das lernt man in der Schule. Doch das 5. MILG hat für bestimmte Mietverhältnisse eine eigene Mathematik eingeführt: die „Halbe-Cent-Regel“.

Es reicht nicht mehr, auf zwei Kommastellen zu runden. Das Gesetz schreibt vor: Übersteigt ein Betrag einen halben Cent, wird aufgerundet. Übersteigt er ihn nicht (ist also genau 0,5 Cent), wird abgerundet. Klingt pedantisch? Ist es auch. Aber wenn Sie diese Regel missachten, ist Ihre Mieterhöhung formell falsch und damit anfechtbar.

Dazu kommen neue Deckelungen: Statt der vollen Inflation dürfen Sie in bestimmten Jahren nur 1 % oder 2 % weitergeben, und später greift ein komplizierter Durchschnitt der letzten drei Jahre.

Hand aufs Herz: Wollen Sie sich wirklich durch Gesetzestexte wühlen, um herauszufinden, ob Ihre Wohnung unter diese Regel fällt?

Ihr Miet-Autopilot: Sicherheit für weniger als einen Kaffee

Wir haben diese komplexen Gesetze (inklusive aller Rundungsregeln und Deckelungen) in Code übersetzt. Überlassen Sie die Mathematik uns. Mit unserem Wertsicherungs-Abo sichern Sie Ihr Vermögen professionell ab – vollautomatisch und für kleines Geld.

Warum sich dieses Abo sofort bezahlt macht:

Nie wieder Geld verschenken (Der Timing-Vorteil) Bei vielen Verträgen darf erst erhöht werden, wenn eine Schwelle (z.B. 5 %) überschritten ist. Aber wann genau ist das? Diesen Monat? Nächsten? Unser System prüft täglich im Hintergrund. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Nachricht. So verlieren Sie keinen einzigen Monat an Inflationsausgleich.

Schutz vor der „Ewigkeits-Falle“ (Befristungs-Alarm) Das ist der Albtraum jedes Vermieters: Ein befristeter Mietvertrag läuft aus, der Mieter bleibt wohnen, und niemand sagt etwas. Die Folge? Der Vertrag wird automatisch unbefristet. Unser Abo warnt Sie rechtzeitig vor Ablauf, damit Sie handeln können.

Rechtssichere Begründung (Transparenz-Vorteil) Mieter akzeptieren Erhöhungen eher, wenn sie nachvollziehbar sind. Statt einer nackten Zahl liefert unser Tool eine detaillierte, mathematisch korrekte Herleitung (inklusive der korrekten gesetzlichen Rundung), die Sie dem Schreiben einfach beilegen können. Das vermeidet Streitigkeiten.

Der 5. MILG-Schutzschild Egal ob Ihr Vertrag der freien Marktwirtschaft oder dem strengen MRG unterliegt – unser Rechner wählt automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Rundungsstrategie. Ihre Forderung ist damit mathematisch und rechtlich „wasserdicht“.

Streitvermeidung durch Transparenz Mieter akzeptieren Erhöhungen oft nicht, weil sie sich willkürlich fühlen. Wir liefern Ihnen keine nackte Zahl, sondern eine detaillierte Aufstellung der Berechnung. Wenn schwarz auf weiß steht, wie sich der Betrag aus VPI-Index und gesetzlicher Deckelung zusammensetzt, gibt es keine Diskussionen.

Rechtssicherheit bei Gesetzesänderungen Das 5. MILG wird nicht das letzte Gesetz bleiben. Die Politik greift oft in den Mietmarkt ein. Unser System wird zentral aktualisiert. Ändert sich ein Gesetz, rechnet Ihr Abo ab dem nächsten Tag automatisch nach den neuen Regeln.

Fazit: Vermieter zu sein ist Arbeit genug. Lassen Sie sich nicht vom 5. MILG austricksen. Sichern Sie den Wert Ihrer Immobilie mit einer Berechnung, die dem Gesetzgeber in nichts nachsteht.