Immobilien: Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Eigentumswohnung/eines Grundstückes an?

21. August 2017   Georg Retter
Immobilien- und Liegenschaftsrecht - Rechtsanwälte | Mag. Franz Müller & Dr. Georg Retter, M.B.L. - Kirchberg am Wagram - Krems an der Donau

Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Grundstückes fallen regelmäßig Nebenkosten an, welche man bei der Kalkulation der Finanzierung keinesfalls unberücksichtigt lassen sollte. Vielen Käufern ist nicht bewusst, dass diese Nebenkosten in Summe nicht unerheblich sind: Zunächst ist die Grunderwerbsteuer zu nennen, welche 3,5 % vom Kaufpreis beträgt. Im Zuge der Eintragung des Eigentumsrechtes in das Grundbuch fällt eine Eintragungsgebühr in der Höhe von 1,1 % des Kaufpreises an. Bei Fremdfinanzierung des Kaufpreises besteht die finanzierende Bank in aller Regel darauf, dass das Pfandrecht in das Grundbuch eingetragen wird und hierbei sind noch zusätzlich 1,2 % vom einzutragenden Betrag als Gebühr zu entrichten. Die Vertragserrichtungskosten durch einen Rechtsanwalt oder Notar hängen insbesondere von der Höhe des Kaufpreises ab und bewegen sich im Regelfall zwischen 1,5 % und 3,5 % des Kaufpreises. Das Maklerhonorar ist grundsätzlich mit 3,6 % des Kaufpreises gesetzlich begrenzt. Als „Daumenregel“ gilt daher, dass Sie mit Kaufnebenkosten in der Höhe von ca. 10 % kalkulieren sollten, damit es nachträglich zu keinen bösen Überraschungen kommt.

 

Tipp: Die Vertragserrichtungskosten und die Maklergebühren sind – im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer und den Eintragungsgebühren – verhandelbar. Allerdings sollte der Preis nicht das alleinige Kriterium darstellen, da sich die Qualität insbesondere eines guten Vertrages meistens mehr lohnt als das billigste Angebot.